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Unsere Position zur Stellplatzsatzung

Neuigkeit Stellungnahme 21.08.2022

Die Stellplatzsatzung der Stadt Aachen legt fest, wie viele Kfz- und Radstellplätze bei Neu- und Umbauten geschaffen werden müssen (und dürfen). Dies ist ein wichtiges Werkzeug für Kommunen, das Verkehrsverhalten zu beeinflussen.

Die Stellplatzsatzung der Stadt Aachen ist jedoch so formuliert, dass Menschen sich standardmäßig mit dem Kfz fortbewegen, denn es werden grundsätzlich hohe Stellplatzzahlen für Kfz gefordert. Zwar mag dies für viele Situationen stimmen, doch ebenso häufig ist dies nicht passend und führt zu einer zu hohen Kfz-Stellplatzzahl, die auch Geld und Flächen anderen Verkehrsarten entzieht.

Mieter*innen ohne eigenes Auto zahlen so für die Stellplätze anderer mit - an studentischen Wohnheimen bleiben diese zu großen Teilen gar ungenutzt. Weiterhin müssen bei jedem Umbau innerhalb des Alleen- und Grabenrings Kfz-Stellplätze geschaffen werden - trotz sehr guter Erschließung durch Parkhäuser, Erreichbarkeit mit Rad und ÖPNV und hohem Fußverkehrsanteil. Im Umfeld der RWTH führt dies zu weitestgehend leer stehenden Parkhäusern. Im Foto oben ist ein Parkdeck des Parkhauses an der Professor-Pirlet-Straße mit 1300 Stellplätzen abgebildet - selten sieht es auch nur auf einem Fünftel der Parkdecks voller aus (eigene Schätzung - genaue Daten zur Auslastung sind nicht öffentlich verfügbar).

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW bestätigt diese Auffassung in einer IFG-Anfrage über FragDenStaat:

“Festgehalten werden muss, dass die neue Stellplatzsatzung der Stadt Aachen den BLB NRW und die RWTH in Bezug auf den Stellplatzbedarf schlechter stellt, als dies bei dem ursprünglich vereinbarten Städtebaulichen Vertrag der Fall war. (Der Städtebauliche Vertrag wurde durch die neue Stellplatzsatzung außer Kraft gesetzt). BLB NRW und RWTH würden begrüßen, wenn der Stellplatzbedarf für die RWTH wieder gesenkt würde, zumal die großen Leerstände in den Parkhäusern dafür sprechen. Dafür spricht auch, dass Studierende über ein Semesterticket und die RWTH-Mitarbeiter über ein Jobticketangebot verfügen.” (https://fragdenstaat.de/anfrage/tennisplatze-an-der-professor-pirlet-strae-in-aachen/)

Zuweilen gibt es das Argument, dass die hohen Stellplatzzahlen nötig seien, damit nicht auf der Straße geparkt wird. Im Umfeld des Campus Hörn und Melaten aber kann kostenlos ganz legal auf der Straße geparkt werden - eine unschlagbare Konkurrenz für die teuer gebauten Parkhäuser der RWTH.

Zur Stellplatzsatzung haben wir uns bereits in einem umfangreichen Papier geäußert

Weitere Informationen

Stoppt den Bau sinnloser Parkplätze!

Wir fordern die Politik auf, die realitätsfernen Regelungen der Stellplatzsatzung abzuschaffen.

Zur Petition auf openPetition →

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